Liebe Vereinsmitglieder,
Die Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg, gültig ab 23.04.2021. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 im Landkreis Esslingen gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist die Ausübung von Sport zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Test durchgeführte Testung auf eine Infektion mit den Coronavirus SARS-COV-2 vorlegen.
Die Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg, gültig ab 23.04.2021. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 im Landkreis Esslingen gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist die Ausübung von Sport zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Test durchgeführte Testung auf eine Infektion mit den Coronavirus SARS-COV-2 vorlegen.