ab Mittwoch, den 1. Juli 2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Ba-Wü. Damit verbunden wurden auch die Unterverordnungen aktualisiert und teilweise zusammengefasst.
Was sich für die Vereine ändert:
Statt bisher 10 Personen dürfen sich nun Gruppen bis zu 20 Personen treffen.
Das gilt sowohl für Laufgruppen draußen, als auch für Sportvereine in den Sportstätten, aber auch für Vereinstreffen in den Vereinsräumen.
Es sollten möglichst feste Gruppen sein, die sich, wo immer möglich, an den immer noch geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern halten müssen.
Die Personenzahl kann aufgrund der räumlichen Kapazitäten auch weniger als 20 betragen, sollten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Beim Sport gelten weitere Lockerungen/Änderungen:
- Die erforderlichen Quadratmeterzahlen pro Sportler wurde aufgehoben, egal ob mit Raumwegen oder Sport am Platz
- Trainingsgruppen sind auf 20 Personen begrenzt (pro abteilbares Hallenteil, wenn keine Trennung möglich, sind nur 20 Personen zugelassen)
- Bei üblichen Sport-, Spiel oder Übungssituationen muss der ansonsten erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden (z.B. beim Mannschaftssport)
- In Sportarten bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum Körperkontakt erforderlich ist, sind feste Trainingspaare zu bilden (z.B. Tanzen, Judo, Ringen…)
- Sportwettkämpfe sind bis 100 Sportler wieder zulässig
- Umkleidekabinen und Duschen sind wieder nutzbar (1,5m Abstand ist möglichst einzuhalten):
* In LE sind die Kabinen erst ab Montag, den 6. Juli 2020 geöffnet, da ein Vorlauf für die Reinigungskräfte notwendig ist.
* In LE sind die Kabinen erst ab Montag, den 6. Juli 2020 geöffnet, da ein Vorlauf für die Reinigungskräfte notwendig ist.
* Durch die Abstandsregeln können nicht alle Sportler die Umkleiden gleichzeitig nutzen! Daher bitte abwägen, ob es sinnvoll ist.
* Die oberen Umkleidekabinen in der Goldäckerhalle können voraussichtlich bis zu den Sommerferien nicht genutzt werden, da der Baubetriebshof der Stadt derzeit noch dort untergebracht ist.
Aufteilung der Kabinen im UG:
Aufteilung der Kabinen im UG:
Kabine 5 + 6: Außensport
Kabine 7 + 8: Hallensport
Die Hygieneschutzmaßnahmen aus den Schutzkonzepten, die bereits vorgelegt und genehmigt wurden, gelten weiterhin, wie Desinfektion, Dokumentation, Händereinigung, Kontaktverbot und Lüften!
Ohne Schutzkonzept keine Nutzung. Wir erwarten nicht, dass alle Konzepte jetzt geändert werden. Diese dienen als Grundlage, die o.g. Änderungen können ab 1.7. umgesetzt werden.
Vereine, die noch nicht wieder aktiv sind, aber gerne wieder starten möchten, müssen, wie gehabt, vorher ein Konzept bei uns einreichen.
Kinder- und Jugendarbeit:
Auch die Vorgaben zu Ferienprogrammen für Kinder und Jugendliche wurden gelockert. Wir hoffen, dass in diesem Jahr trotz Einschränkungen viele Angebote stattfinden können.
Die Feuerwehr hat ca. 15 B-Schläuche á 15m zu verschenken. Bei Bedarf bitte bei mir melden, wer Ideen zum Verbasteln hat?
Räumlichkeiten der Schulen, die den Vereinen zur ausschließlichen Nutzung überlassen sind, können wieder von diesen genutzt werden.
Bei Musikvereinen gilt auch die 20-Personen-Regel, darüber hinaus alle Maßnahmen der neuen Verordnung über den Betrieb von Musikschulen usw. und eventuell noch Regeln der übergeordneten Musikverbände. Bitte im Einzelfall direkt absprechen.
Das Hallenbad Leinfelden ist bis auf Weiteres noch zu, das Lehrschwimmbecken an der Eichbergschule ist bis nach den Sommerferien nicht nutzbar.
Die Zehntscheuer ist ebenfalls bis auf Weiteres noch nicht für Vereine nutzbar, für den Treff Impuls bitte Frau Heinze (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) ansprechen.
Der Ball kann wieder rollen oder fliegen! In diesem Sinne bleiben Sie gesund!
Stadt Leinfelden-Echterdingen
Amt für Schulen, Jugend und Vereine
Neuer Markt 3
70771 Leinfelden-Echterdingen